Ich habe meinen Flug doch nicht angetreten, kann ich eine Rückerstattung erhalten?
Leider nein. Allerdings können Sie einen kleinen Teil des Tickets erstattet bekommen, wenn Sie sich die Flughafengebühren rückerstatten lassen. Seit Einführung des „Hamon“-Gesetzes am 13. Juni 2014 müssen die nicht genutzten Gebühren der Flugstrecke eines Reisenden, der unabhängig vom Grund den Flug nicht antreten konnte, rückerstattet werden. Dies kann für die ganze Reise oder einen Teil der Reise gelten, der nicht angetreten wurde (beispielsweise ein Rückflug) und durch die Gebühren zum Teil rückerstattet wird.
Diese nicht genutzten Gebühren erstatten wir Ihnen automatisch nach einer Frist von 45 Tagen zurück.